
13. Juli 2026© mosaik-berlin.de
EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was Werkstätten schon jetzt beachten sollten
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie beruht auf dem Grundsatz des gleichen Lohns für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Sie hat zum Ziel, diesen Grundsatz europaweit wirksamer durchzusetzen und geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede abzubauen.
Die Richtlinie ist noch nicht in deutsches Recht umgesetzt und entfaltet daher momentan keine unmittelbare Wirkung.
Weil aber nach Angaben des zuständigen Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit einem Umsetzungsgesetz im Jahr 2027 zu rechnen ist, sollten Werkstätten bereits jetzt besonderes Augenmerk auf die Transparenz und Nachvollziehbarkeit ihrer Entgeltordnungen legen.
Die BAG WfbM wird ihre Mitglieder über aktuelle Entwicklungen rund um die EU-Entgelttransparenzrichtlinie auf dem Laufenden halten und auch die LAG WfbM Thüringen e.V. wird ihre Mitgliedschaft an dieser Stelle informieren. Weitere Informationen finden Sie hier